Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gut Gremmelin GmbH


I. Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Gut Gremmelin GmbH.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Gut Gremmelin GmbH bestätigt wird.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung, Überlassung an Dritte


1. Der Vertrag kommt durch den Zugang der unterzeichneten schriftlichen Bestätigung des Kunden, der „Buchungsbestätigung“, für eine Veranstaltung oder einen Aufenthalt zustande. Der Unterzeichner und die Gut Gremmelin GmbH sind Vertragspartner.

2. Die Gut Gremmelin GmbH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen sowie die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.

3. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH.

4. Ist der bestellende Kunde nicht selbst Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn der Gut Gremmelin GmbH eine entsprechende Erklärung des Kunden oder des Veranstalters vorliegt.

5. Alle Ansprüche gegen die Gut Gremmelin GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Absatz 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gut Gremmelin GmbH beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Die Gut Gremmelin GmbH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen und die vom Kunden bestellten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, dass die bestellte Veranstaltung im Hotel Gut Gremmelin der Gut Gremmelin GmbH stattfindet und er die vereinbarten Preise für die Leistungen der Gut Gremmelin GmbH zahlt. Dies gilt für alle von dem Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Gut Gremmelin GmbH an den Kunden oder an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der von der Gut Gremmelin GmbH für diese Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend angemessen erhöht werden, höchsten jedoch um 10%.

4. Nimmt der Veranstalter nach vorheriger Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH Umbestellungen vor, so ist die Gut Gremmelin GmbH nicht mehr an die ursprünglich vereinbarten Preise gebunden.

5. Die Gut Gremmelin GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorschusszahlung bei Vertragsschluss zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Rechnungen der Gut Gremmelin GmbH sind sofort ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt die Gut Gremmelin GmbH alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Gut Gremmelin GmbH eine Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen vorgenommen hat, gemäß § 286 BGB. Bei Zahlungsverzug ist die Gut Gremmelin GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Gut Gremmelin GmbH bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind der Gut Gremmelin GmbH in jedem einzelnen Fall freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten in den Hotelräumlichkeiten der Gut Gremmelin GmbH durch Aushänge angezeigt wird. Kreditkarten werden zur Begleichung von Bankettrechnungen, Sonderveranstaltungen und Tagungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH akzeptiert. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

8. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der Gut Gremmelin GmbH aufrechnen oder mindern.

IV. Hotelzimmer: Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise


1. ie Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt.

2. er Vertragspartner haftet der Gut Gremmelin GmbH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Gut Gremmelin GmbH erhalten, verursacht werden.

3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird die Gut Gremmelin GmbH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die Gut Gremmelin GmbH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Gut Gremmelin GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um12:00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es wird eine andere Zeit vereinbart. Danach kann die Gut Gremmelin GmbH über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.

6. Wenn der Gast die Reservierung absagt oder nicht am Aufenthaltsort erscheint, ist das Hotel, um Ausfälle zu vermeiden, nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht des Hotels aus § 537 BGB bestehen, den Zimmerpreis abzgl. einer Pauschale für eingesparte Leitungen (20% bei Übernachtung/ Frühstück) in Rechnung zu stellen.

V. Rücktritt des Geschäftskunden für Bankette, Tagungen, Seminare


1. Absagen des Veranstalters sind in schriftlicher Form vorzunehmen.

2. Falls der Tagungskunde storniert, gilt Folgendes:
Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Ankunft werden keine Ausfallgebühren berechnet;
in der siebten und achten Woche vor Veranstaltungsbeginn 40%,
in der sechsten und fünften Woche 50%,
in der vierten und dritten Woche 60%,
ab der zweiten Woche 100% gebuchten Arrangements.
Einzelne Teilnehmer können bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Grundlage ist der Veranstaltungsvertrag.
Sollte der Termin von der Gut Gremmelin GmbH erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden, entfällt die Stornogebühr.

3. Die Bestimmungen des Absatz V sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die die Gut Gremmelin GmbH nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht antritt.

4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters nach Absatz V entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den die Gut Gremmelin GmbH zu vertreten hat.
Bestellte Trainerleistungen, Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen sind in jedem Fall in vollem Umfang zu bezahlen.

VI. Rücktritt des Privatkunden bei Veranstaltungen, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Gut Gremmelin GmbH


1. Rücktritt, Stornierung, Abbestellungen, Nichtinanspruchnahme hat der Kunde schriftlich mitzuteilen.

2. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Gut Gremmelin GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Gut Gremmelin GmbH. Erfolgt die Zustimmung nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung mit einer gleichwertigen Veranstaltung nicht möglich war. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

3. Sofern zwischen der Gut Gremmelin GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Gut Gremmelin GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, wenn nicht ein Fall des Rücktrittes nach Ziffer IV, 2, Satz 3 vorliegt.

4. Die Gut Gremmelin GmbH ist bei einem Rücktritt des Kunden berechtigt, aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden, den entgangenen vereinbarten Speise-, Getränke und Logisumsatz in Rechnung zu stellen wie folgt:
a) Rücktritt nach schriftlicher Bestätigung der Reservierungsbestätigung und Eingang der Anzahlung bis 179 Tage vor Veranstaltungsbeginn € 300,00 Bearbeitungsgebühr.
b) Rücktritt später als 179 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des vereinbarten Preises.
c) Rücktritt später als 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Preises.
d) Rücktritt später als 55 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises.
e) Rücktritt später als 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Preises.
f) Rücktritt später als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Preises.
g) Rücktritt am Veranstaltungstag 100% des vereinbarten Preises.
Für diese Tagesberechnung gilt der Tag des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für den Fall, dass eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht vorliegt, erfolgt die Berechnung für den Speiseumsatz nach der Formel: Menüpreis-Veranstaltung x Teilnehmerzahl gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Ist zwischen den Parteien kein Menüpreis vereinbart, wird das preiswerteste 4 – Gang Menü nach den aktuellen Bankettmenüvorschlägen und eine Getränkepauschale in Höhe von € 45,00 erhoben, zuzüglich einer Abnahmeverpflichtung für die Zimmer entsprechend der geplanten und mitgeteilten Teilnehmeranzahl des Kunden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die infolge höherer Gewalt, die aus dem Risikobereich des Kunden stammt, entfallen. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen sind in jedem Fall immer vollständig zu bezahlen.

5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in Ziffer IV, 4 berücksichtigt. Dem Kunden steht indes der Nachweis frei, dass der Anspruch der Gut Gremmelin GmbH nach Ziffer IV 2, 4 nicht oder nicht in berechneter Höhe entstanden ist bzw. eine Weitervermietung möglich war.

6. Eine Zahlungsverpflichtung des Kunden entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den die Gut Gremmelin GmbH zu vertreten hat.

VII. Rücktritt von der Gut Gremmelin GmbH


1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht mit dem Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist die Gut Gremmelin GmbH in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf schriftliche Nachfrage der Gut Gremmelin GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird die vereinbarte und verlangte Vorauszahlung auch innerhalb gesetzter Nachfrist von 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung nicht bezahlt, so ist die Gut Gremmelin GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Die Gut Gremmelin GmbH ist auch aus folgenden, beispielhaft genannten, sachlich gerechtfertigten Gründen, die nicht abschließend aufgezählt sind, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
a) höhere Gewalt oder von der Gut Gremmelin GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar machen.
b) Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes der Veranstaltung, gebucht werden.
c) einen begründeten Anlass zur Annahme geben, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen der Gut Gremmelin GmbH und des Gut Gremmelin gefährden könnte, ohne das dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Gut Gremmelin GmbH zuzurechnen ist.
d) ein Verstoß gegen den Geltungsbereich in Ziffer I, 2. vorliegt.

4. Es entsteht kein Anspruch des Kunden oder Dritten auf Schadensersatzanspruch gegen die Gut Gremmelin GmbH. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der Gut Gremmelin GmbH. Die Gut Gremmelin GmbH setzt den Kunden unverzüglich schriftlich über ihren Rücktritt in Kenntnis.

VII. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit


1. Der Veranstalter von Bankettveranstaltungen teilt der Gut Gremmelin GmbH spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.

2. Verringert sich danach die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 5 %, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes der 5 % überschreitenden Ausfälle wie folgt in Rechnung gestellt:
Bei Mitteilung später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
Bei Mitteilung am Veranstaltungstag: 100%

3. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Gut Gremmelin GmbH berechtigt, die vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierte Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.

4. Im Fall einer Erhöhung wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Gut Gremmelin GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Gesellschaft diese zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß §315 BGB in Rechnung stellen, es sei denn, die Gut Gremmelin GmbH trifft ein Verschulden der Verschiebung.

VIII. Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie deren Entsorgung



1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich die Gut Gremmelin GmbH. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten ("Korkgeld" und/oder "Tellergeld") berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die Gut Gremmelin GmbH insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse


1. Soweit die Gut Gremmelin GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Die Gut Gremmelin GmbH ist von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von der Gut Gremmelin GmbH bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Gut Gremmelin GmbH bzw. des Hotels Gut Gremmelin durch diese Verwendung, gehen zu Lasten des Kunden, wenn die Gut Gremmelin GmbH bzw. Angehörige dies nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten darf die Gut Gremmelin GmbH pauschal erfassen und berechnen, wenn nicht anderes vereinbart ist.

3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Die Gut Gremmelin GmbH kann eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben durch den Anschluss eigener Geräte des Kunden geeignete Geräte der Gut Gremmelin GmbH ungenutzt, kann die Gut Gremmelin GmbH eine Ausfallsvergütung verlangen.

4. Störungen an den durch die Gut Gremmelin GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Gut Gremmelin GmbH diese nicht zu vertreten hat.

X. Haftung des Kunden für Schäden


1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude, Inventar, die durch die Teilnehmer, Besucher, seine Mitarbeiter, Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Die Gut Gremmelin GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheit durch Versicherungen, Bürgschaft etc. verlangen.

XI. Haftung der Gut Gremmelin GmbH, Mängel, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen


1. Treten an den Leistungen der Gut Gremmelin GmbH Mängel auf bzw. wird die Leistungserbringung gestört, hat der Kunde dies nach Feststellung sofort konkret und bestimmt oder bestimmbar zu rügen, damit die Gut Gremmelin GmbH schnellst möglich Abhilfe schaffen kann bzw. vertragsgemäße Leistung herstellen und erbringen kann. Soweit eine Mangelrüge wegen der Natur der Störung bzw. aus anderen zwingenden Gründen nicht möglich ist und dem Kunden auch nachweisbar nicht zuzumuten ist, müssen Mangelrügen jedenfalls spätestens bei der Rückgabe der Räumlichkeiten gegenüber der Gut Gremmelin GmbH schriftlich erhoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden gering zu halten. Für Schadensersatzansprüche gilt, dass dem Kunden und der Gut Gremmelin GmbH der Nachweis eines niedrigeren bzw. höheren Schadens frei steht.

2. Die Haftung der Gut Gremmelin GmbH ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und Verschulden bei Vertragsschluss.

3. Mitgebrachte Sachen jeglicher Art und auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Räumlichkeiten der Gut Gremmelin GmbH. Die Gut Gremmelin GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Hotel zu bringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH. Es besteht keinerlei Haftung der Gut Gremmelin GmbH für Untergang, Verlust, Beschädigung dieser Sachen oder Gegenstände! Ausnahme gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Gut Gremmelin GmbH begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht der Gut Gremmelin GmbH. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Kunden.

4. Für Schadenersatzansprüche jeglicher Art gilt grundsätzlich: Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Gut Gremmelin GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

XII. Gerichtsstand, Zahlungs- und Erfüllungsort


Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel Gut Gremmelin, Gemeinde Lalendorf, Ortsteil Gremmelin. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. Es gilt das Deutsche Recht.

XIII. Datenschutzklausel


Für die Gut Gremmelin GmbH ist der Schutz der Geschäfts- und Privatsphäre und persönlicher Daten von großer Wichtigkeit. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Anfrage, mitteilen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird auf Anforderung schriftlich mitgeteilt, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert sind. Sollten falsche Informationen von Ihnen gespeichert sein, werden diese auf Anforderung geändert, gesperrt, gelöscht.

XIV. Verschiedenes, Schriftform, Salvatorische Klausel, Einbeziehung


1. Fotografische Aufnahmen des Hotel Gut Gremmelin, Innen- bzw. Außenansicht, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH angefertigt werden.

2. Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung des Kunden, Dritter, Erfüllungsgehilfen des Kunden etc., dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Gut Gremmelin GmbH geschaltet werden.

3. Änderungen, Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen des Kunden sind unwirksam.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Partner können unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Parteiwillen und wirtschaftlichen Zweck nahe kommen, hilfsweise durch die Rechtsprechung, hilfsweise durch das Gesetz.

5. Bei Vertragsschluss werden diese Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages durch Beilage oder Bezugnahme im Angebot der Gut Gremmelin GmbH bzw. im Vertragsschluss durch die Gut Gremmelin GmbH und den Kunden bzw. durch die schriftliche Bestätigung der Reservierungsbestätigung durch den Kunden bzw. durch Aushang und Auslage an der Rezeption oder die Veröffentlichung auf der Homepage.

Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gut Gremmelin GmbH




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